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BVerfG, 06.08.1969 - 1 BvR 349/69 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60
Kirchensteuergesetz
Auszug aus BVerfG, 06.08.1969 - 1 BvR 349/69
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, daß die Kirchensteuersätze sich an die Staatssteuern in Form von Zuschlägen anschließen können (vergleiche BVerfG 1965-12-14 1 BvR 571/60 = BVerfGE 19, 253).Die Ermächtigung der Kirchen zum Erlaß von Kirchensteuerordnungen ist nicht an der Ermächtigungsvorschrift des GG Art. 80 Abs. 1 zu messen.